In der Regel werden ästhetische Zahnbehandlungen nicht von der Krankenkasse übernommen, da sie als kosmetische Eingriffe gelten. Ausnahmen können jedoch bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. schwere Fehlstellungen) gemacht werden.
In der Regel werden ästhetische Zahnbehandlungen nicht von der Krankenkasse übernommen, da sie als kosmetische Eingriffe gelten. Ausnahmen können jedoch bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. schwere Fehlstellungen) gemacht werden.