ZAHNZUSATZVERSICHERUNG UND BONUSHEFT

Zahnersatz: Kosten senken

Um die Zahnersatz-Kosten zu senken, stehen gesetzlich Krankenversicherten 2 Wege offen. Sie können eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Das kostet allerdings einen kleinen Versicherungsbeitrag. Es gibt aber auch eine kostenlose Möglichkeit: Sie gehen 1 Mal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung und lassen diese Untersuchung in Ihrem Bonusheft vermerken.

Bei einer privaten Krankenversicherung steuern Sie die Höhe der Kosten von Zahnersatz durch den von Ihnen gewählten Tarif.

Zahnersatz-Kosten kostenlos senken mit Bonus

Die Kosten von Zahnersatz werden bei gesetzlich Krankenversicherten zu einem Teil getragen. Die Krankenkassen zahlen den sogenannten Festzuschuss. Dessen Höhe hängt in erheblichem Maß davon ab, ob Sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft haben eintragen lassen.Es lässt sich nicht pauschal verbindlich sagen, wie hoch die Festzuschüsse zum Zahnersatz ausfallen. In der Regel decken die Festzuschüsse ohne Bonus etwa 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung.

Vorsorge erhöht den Festzuschuss

Regelmäßige Vorsorge in Form von jährlichen Kontrolluntersuchungen erhöht den Festzuschuss für Zahnersatz ganz erheblich. Wenn Sie Ihr Bonusheft fünf Jahre lang geführt haben, steigt der Festzuschuss um 20 Prozent, nach fünf weiteren Jahren sogar auf 30 Prozent. Bei einem Basis-Festzuschuss in Höhe von 400 Euro kann der Zuschuss also auf 480 beziehungsweise 520 Euro steigen.

Selbstverständlich können Sie für die Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Auch ein Bonusheft haben wir für Sie parat.

Was leistet die Regelversorgung?

Unter Regelversorgung verstehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Standardtherapie. Und diese Therapie richtet sich unter anderem nach dem Befund und dem Gesamtzustand eines Gebisses. Für den Kosten- und Heilplan haben Zahnärzte und Krankenkassen Zuschüsse für mehr als 50 Positionen vereinbart. Für Laien ist das in aller Regel kaum zu verstehen. Daher beraten wir Sie gerne und erläutern Ihnen den Heil- und Kostenplan. Außerdem helfen wir Ihnen durch den unübersichtlichen Dschungel der sogenannten Wahlleistungen.

Regelversorgung deckt nicht alle Wünsche

Die Regelversorgung stellt – wie der Name es nahelegt – in aller Regel einen funktional ausreichenden Zahnersatz dar, der mitunter auch ästhetischen Vorstellungen genügt. Allerdings erfüllt die Regelversorgung nicht immer alle Wünsche nach einem rundum strahlenden weißen Lächeln. Zwei Beispiele:

  1. Zahnbrücken werden im Rahmen der Regelversorgung häufig nur teilweise in Zahnfarbe verblendet. Die zusätzlichen Kosten für eine Vollverblendung gelten als Wahlleistung – und sind daher für gesetzliche Krankenversicherte oder je nach PKV-Tarif alleine zu tragen.
  2. Füllungen können beispielsweise aus Kunststoff, Keramik oder Gold bestehen. In den meisten Fällen ist eine Kunststofffüllung aus medizinischer Sicht sinnvoll und ausreichend. Die Kosten für Keramik oder Gold werden beim Festzuschuss entsprechend nicht berücksichtigt, da sie nicht zur Regelversorgung gehören.

Stiftung Warentest: Viele Zahnzusatzversicherungen „sehr gut“

Die 2. Möglichkeit, die Kosten von Zahnersatz zu senken, sind sogenannte Zahnzusatzversicherungen. Nach Angaben der Stiftung Warentest decken viele Angebote die Zahnersatzkosten (den Festzuschuss eingerechnet) zu80 bis 95 Prozent. Allerdings ist der Markt der Zahnzusatzversicherungen groß. Die Beiträge für einen 43jährigen Mann hat die Stiftung Warentest mit 13 bis 47 Euro pro Monat berechnet.  Von 189 Angeboten bewerteten die Verbraucherschützer beim jüngsten Test (Juli 2014) insgesamt 55 mit „sehr gut“. Ds komplette Testergebnis erhalten Sie in den Verbraucherzentralen oder gegen eine Gebühr auf der Webseite „test.de“.

Zahnersatz: Kosten senken

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